Nächtigungsabgabe ab 01.11.2020 € 1,50
Nächtigungsabgabe ab 01.11.2021 € 2,30
Mobilitätsbeitrag ab 01.05.2025 € 0,50
Mobilitätsbeitrag ab 01.05.2027 € 1,10
besondere Nächtigungsabgabe ab 01.01.2022
für Ferienwohnungen mit mehr als 130 m² Nutzfläche € 874,00
für Ferienwohnungen von 100 m² bis 130 m² Nutzfläche € 828,00
für Ferienwohnungen von 70 m² bis 100 m² Nutzfläche € 690,00
für Ferienwohnungen von 40 m² bis 70 m² Nutzfläche € 598,00
für Ferienwohnungen bis einschließlich 40 m² € 460,00
für dauernd angestellte Wohnwagen € 299,00
Zweitwohnsitzabgabe als Zuschlag zur besonderen Nächtigungsabgabe ab 01.01.2023
für Wohnungen über 220 m² € 918,75
für Wohnungen von 190 m² bis 220 m² € 808,50
für Wohnungen von 160 m² bis 190 m² € 698,25
für Wohnungen von 130 m² bis 160 m² € 588,00
für Wohnungen von 100 m² bis 130 m² € 477,75
für Wohnungen von 70 m² bis 100 m² € 367,50
für Wohnungen von 40 m² bis 70 m² € 257,25
für Wohnungen bis 40 m² € 147,00
Kommunale Zweitwohnsitzabgabe ab 01.01.2023
für Wohnungen mit mehr als 220 m² Nutzfläche € 1.837,50
für Wohnungen von 190 m² bis 220 m² Nutzfläche € 1.617,00
für Wohnungen von 160 m² bis 190 m² Nutzfläche € 1.396,50
für Wohnungen von 130 m² bis 160 m² Nutzfläche € 1.176,00
für Wohnungen von 100 m² bis 130 m² Nutzfläche € 955,50
für Wohnungen von 70 m² bis 100 m² Nutzfläche € 735,00
für Wohnungen von 40 m² bis 70 m² Nutzfläche € 514,50
für Wohnungen bis einschließlich 40 m² € 294,00